Was deckt die CMR-Versicherung ab und bis zu welchem Betrag haftet der Frachtführer?
Die CMR-Versicherung deckt die vertragliche Haftung des Frachtführers für beschädigte, verlorene oder verspätete Ware. Sie deckt nicht den vollen Warenwert, sondern eine vom CMR-Übereinkommen festgelegte Grenze pro Kilogramm. Unten sehen Sie, was das in der Praxis bedeutet.
Kurze Antwort
- Die CMR-Versicherung deckt die Haftung des Frachtführers, nicht die Ware selbst.
- Die gesetzliche Entschädigungsgrenze beträgt 8,33 SZR pro Kilogramm fehlender oder beschädigter Ware.
- Das SZR ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, daher schwankt die Grenze in Euro mit dem Wechselkurs.
- Bei hochwertiger Ware deckt die Kilogrammgrenze den Schaden nicht, daher braucht der Versender eine Warentransportversicherung.
- Der Frachtführer ist befreit, wenn er ein Verschulden des Absenders, einen inneren Mangel der Ware oder ein unvermeidbares Ereignis nachweist.
Was das Recht sagt (kurz)
- Das 1956 in Genf unterzeichnete CMR-Übereinkommen gilt für die grenzüberschreitende Güterbeförderung auf der Straße und wurde von Deutschland ratifiziert.
- Die Haftungsgrenze von 8,33 SZR pro Kilogramm bezieht sich auf das Rohgewicht der fehlenden oder beschädigten Ware.
- Bei Verspätung ist die Entschädigung auf die Höhe der Fracht begrenzt.
- Äußerlich erkennbare Schäden werden bei der Ablieferung reklamiert, verdeckte Schäden innerhalb der kurzen Frist des Übereinkommens.
- Die Grenze kann überschritten werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers nachgewiesen wird.
Praxisbeispiel
Beispiel: Eine Palette Elektronik mit 400 kg und einem Wert von 40.000 Euro wird unterwegs beschädigt. Bei der Grenze von 8,33 SZR pro Kilogramm beträgt die CMR-Entschädigung rund 4.300 Euro, also weniger als 11 Prozent des Warenwerts. Die Differenz trägt der Versender, sofern keine separate Warentransportversicherung abgeschlossen wurde.
Häufige Fehler
- Glauben, die CMR-Versicherung decke den vollen Warenwert; sie deckt nur die Grenze pro Kilogramm.
- Den Frachtbrief beim Entladen unterschreiben, ohne Vorbehalte zum Zustand der Ware zu vermerken.
- Beim Beladen keine Fotos machen und so nicht nachweisen können, dass der Schaden schon vor der Fahrt bestand.
- Vertragsklauseln akzeptieren, die die Haftung über die Grenze des Übereinkommens hinaus erweitern, ohne entsprechende Deckung in der Police.
- Den Versicherer nach Fristablauf benachrichtigen und den Anspruch auf Entschädigung verlieren.
Wie 4transports hilft
- Das CMR-Register hält jeden Frachtbrief mit seiner Tour verknüpft, mit angegebener Ladung und Gewicht.
- Das Ablaufdatum der Versicherung steht bei jedem Fahrzeug; die Frist der CMR-Police können Sie in den Fahrzeugnotizen vermerken.
- 4transports erfasst bei der Ablieferung keine Fotos, Unterschriften oder GPS-Positionen; Fotobelege bewahren Sie separat auf.