Wie melde ich die Entsendung von Fahrern im IMI-System?
Fahrer, die in einem anderen Mitgliedstaat Kabotage oder Drittlandverkehr (Cross-Trade) durchführen, gelten als entsandte Arbeitnehmer. Vor der Beförderung reicht das Unternehmen eine Entsendemeldung im IMI-System der Europäischen Kommission ein. Unten sehen Sie die Schritte und die Ausnahmen.
Kurze Antwort
- Sie legen das Unternehmenskonto im IMI-System der Europäischen Kommission an, im Bereich für Entsendungen im Straßenverkehr.
- Sie füllen die Meldung mit den Angaben zu Unternehmen, Verkehrsleiter und Fahrer sowie zum Aufnahmestaat aus.
- Die Meldung wird vor Beginn der Beförderung eingereicht und kann einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten abdecken.
- Der Fahrer führt eine Kopie der Meldung zusammen mit den Beförderungsdokumenten im Fahrzeug mit.
- Nach der Entsendung senden Sie auf Anfrage der Behörde des Aufnahmestaats die Nachweise innerhalb der festgelegten Frist über IMI.
Was das Recht sagt (kurz)
- Die Richtlinie (EU) 2020/1057 legt die besonderen Entsenderegeln für Fahrer im Straßenverkehr fest.
- Kabotage und Beförderungen zwischen zwei anderen Staaten (Cross-Trade) fallen unter das Entsenderegime.
- Bilaterale Beförderungen und Transit sind in der Regel von der Entsendung ausgenommen.
- Der entsandte Fahrer hat Anspruch auf den Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen des Aufnahmestaats.
- Nachweise werden über IMI übermittelt, nicht per E-Mail an die ausländische Behörde.
Praxisbeispiel
Beispiel: Ein Unternehmen aus Dresden schickt einen Fahrer für drei Kabotagefahrten nach Frankreich. Vor der ersten Beladung reicht es für diesen Fahrer und für Frankreich eine IMI-Meldung mit 6 Monaten Gültigkeit ein. Der Fahrer hat eine Kopie der Meldung auf dem Handy. Für die in Frankreich gearbeiteten Tage zahlt das Unternehmen mindestens das französische Mindestlohnniveau.
Häufige Fehler
- Die Meldung erst nach Beginn der Kabotage einreichen, sodass die Kontrolle eine nicht gemeldete Beförderung feststellt.
- Nur den Hauptstaat melden, obwohl der Fahrer auch Cross-Trade in einem anderen Staat fährt.
- Die Meldung nach 6 Monaten ablaufen lassen und die Beförderungen ohne Erneuerung fortsetzen.
- Die tatsächlich im Aufnahmestaat gearbeiteten Tage nicht nachweisen und die Entlohnung nicht begründen können.
Wie 4transports hilft
- Jede Tour erfasst Fahrer, Fahrzeug, Abholort und Zielort, sodass Sie die in jedem Staat gearbeiteten Tage rekonstruieren können.
- Die Fahrerakte enthält Führerschein und Fahrerqualifizierung mit Ablaufdaten; die IMI-Meldung reichen Sie auf der IMI-Plattform ein und bewahren sie dort auf.
- 4transports bietet keine GPS-Ortung und ist nicht mit IMI verbunden.